Der erste Irrtum: einfach abschleppen

Ein Parkhausbetreiber kann ein fremdes Auto nicht beliebig behandeln, nur weil es seit Monaten nicht bewegt wurde. Das Fahrzeug bleibt Eigentum einer Person. Gleichzeitig kann der Betreiber vertragliche Ansprüche wegen der belegten Parkfläche haben.

Privatgrund ist nicht öffentliche Strasse

Auf öffentlichem Grund greifen Verkehrs- und Polizeiregeln. In einem privaten Parkhaus spielen dagegen Hausordnung, Parkvertrag und Zivilrecht eine grosse Rolle. Der Betreiber wird versuchen, den Halter zu identifizieren und zu kontaktieren. Ist das Fahrzeug verdächtig, ohne Kennzeichen oder offensichtlich aufgegeben, kann die Polizei beigezogen werden.

Das Auto steht still. Der Fall dahinter kann sich trotzdem ziemlich schnell bewegen.

Die Rechnung wächst schneller als der Staub

Je nach Tarif können Parkgebühren über Wochen oder Monate enorme Summen erreichen. Ob diese Forderung vollständig durchsetzbar ist, ist eine juristische Frage des Einzelfalls. Dazu kommen mögliche Abschlepp- und Lagerkosten.

Kurz gesagt

Ob ein Fahrzeug entfernt werden darf und wer bezahlt, hängt stark davon ab, ob es auf öffentlichem oder privatem Grund steht und welche Vertragsbedingungen gelten.

Was bedeutet «herrenlos» überhaupt?

Ein ungepflegtes Auto ist nicht automatisch herrenlos. Eigentum gibt man nicht dadurch auf, dass man ein Fahrzeug lange nicht benutzt. Gerade deshalb braucht es ein sauberes Verfahren, bevor ein Auto entfernt, verwertet oder entsorgt werden könnte.

Die spektakuläre Version ist selten

In Filmen findet jemand nach Jahren einen Luxuswagen unter einer Staubschicht. In der Realität endet so ein Fall meistens viel nüchterner: Halterabklärung, Schreiben, Fristen, Abschleppdienst, Kostenfrage. Heftig ist eher, wie kompliziert ein scheinbar einfacher Parkplatz werden kann.

Was davon wichtig ist

Dieser Beitrag bildet den recherchierten Stand vom 12. August 2026 ab. Preise, Zuständigkeiten und kantonale oder kommunale Regeln können sich ändern. Wo es auf den Einzelfall ankommt, ist die jeweils zuständige Behörde oder Institution massgebend.