Ein Paket kommt an, aber niemand ist zu Hause. Statt der Schachtel liegt eine Abholungseinladung im Briefkasten oder in der Post-App.
Und dann passiert: nichts.
Kein Gang zur Filiale. Keine zweite Zustellung. Keine Verlängerung.
Was macht die Post mit einem Paket, das einfach niemand abholt?
Die kurze Antwort: Sie schickt es zurück. Aber nicht gratis.
Wie lange wartet die Post überhaupt?
Bei einem normalen Paket beträgt die Abholfrist in der Regel sieben Tage.
Für Auslandssendungen nennt die Schweizerische Post in der Regel 15 Tage.
Diese Frist ist nicht zwingend das Ende: Über die Abholungseinladung beziehungsweise «Meine Sendungen» kann die Frist bei vielen Sendungen verlängert werden. Je nach Sendung sind auch eine zweite Zustellung oder eine Weiterleitung an eine andere Adresse möglich.
Das heisst: Wer gerade in den Ferien ist, muss sein Paket nicht automatisch verlieren.
Warum landet ein Paket überhaupt in der Filiale?
Nicht jedes Paket wird zur Abholung avisiert.
Kann die Post eine Sendung regulär zustellen, wird sie zugestellt. Erst wenn das nicht möglich ist oder die Sendung eine persönliche Übergabe beziehungsweise eine andere besondere Zustellform verlangt, kann eine Abholungseinladung entstehen.
Ab diesem Zeitpunkt läuft die Abholfrist.
Im Tracking erscheint nach Ablauf bei einer nicht abgeholten Sendung der Grund «Nicht abgeholt».
Und nach sieben Tagen?
Dann beginnt der Rückweg.
Nicht abgeholte avisierte Paket- und Expresssendungen werden nach den aktuellen Konditionen der Post an den ursprünglichen Absender zurückgesandt.
Und hier steckt die Überraschung: Der Rückweg ist kostenpflichtig.
Die Post behandelt die Rücksendung je nach Format als PostPac Economy oder Sperrgut Economy. Zusätzlich fällt laut aktueller Preisangabe ein Zuschlag von 50 Rappen an.
Bezahlt wird dieser Rückweg vom ursprünglichen Absender.
Bekommt der Absender wenigstens das ursprüngliche Porto zurück?
Nein.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post halten ausdrücklich fest, dass der Absender bei einer nicht zustellbaren Paket- oder Expresssendung keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits bei der Aufgabe bezahlten Beträge hat.
Praktisch bedeutet das: Der Absender hat den Hinweg bezahlt. Wird das Paket nicht abgeholt, kommt zusätzlich der kostenpflichtige Rückweg dazu.
Kann ich die Frist einfach verlängern?
In vielen Fällen ja.
- Abholfrist verlängern
- eine andere Person bevollmächtigen
- eine zweite Zustellung bestellen
- die Sendung an eine andere Adresse weiterleiten
Welche Möglichkeiten tatsächlich angezeigt werden, hängt von der konkreten Sendung ab.
Gerade bei einer längeren Abwesenheit lohnt sich deshalb ein Blick in die Post-App oder in «Meine Sendungen», bevor die Abholfrist abläuft.
Was passiert bei einem Paket aus dem Ausland?
Hier ist die reguläre Abholfrist länger.
Die Post nennt für Auslandssendungen in der Regel 15 Tage.
Was danach beim Rücktransport geschieht, kann komplexer werden, weil neben dem Transport auch Zoll- und Einfuhrfragen eine Rolle spielen können.
Der Grundmechanismus bleibt aber derselbe: Wird die Sendung nicht fristgerecht abgeholt, wird sie zur Rücksendung.
Und wenn ein Online-Shop das Paket zurückbekommt?
Dann endet zunächst die postalische Geschichte – nicht zwingend die Bestellung.
Die Post bringt die nicht abgeholte Sendung an den Absender zurück. Was der Händler danach macht, richtet sich nach dem Kaufvertrag und seinen Geschäftsbedingungen.
Ein Shop kann beispielsweise erneut versenden, die Bestellung stornieren oder entstandene Kosten verrechnen, sofern dies rechtlich und vertraglich vorgesehen ist.
Nichtabholen ist deshalb nicht automatisch dasselbe wie eine kostenlose Retoure oder ein Widerruf.
Was, wenn auf dem Paket kein brauchbarer Absender steht?
Auch dafür haben die Post-AGB eine Regel.
Die Post darf Retouren und Rücksendungen öffnen, um den Absender zu ermitteln.
Kann auch nach dem Öffnen kein Absender festgestellt werden, ist die Post berechtigt, über die Sendung zu verfügen.
Und wenn der Absender das Paket ebenfalls nicht mehr will?
Ist der Absender bekannt, verweigert aber die Rücknahme der Sendung, darf die Post gemäss ihren AGB ebenfalls freihändig darüber verfügen.
Allfällige Entsorgungskosten trägt der Absender.
Die Post wird also nicht unbegrenzt zum Lagerraum für Pakete, die weder Empfänger noch Absender haben wollen.
Das Paket verschwindet also nicht einfach
Hinter dem simplen Statuswechsel steckt ein kompletter zweiter Transportvorgang:
- Zustellversuch beziehungsweise Avisierung
- Lagerung während der Abholfrist
- Feststellung «nicht abgeholt»
- Rücktransport
- erneute Belastung des Absenders
Für Händler mit vielen nicht abgeholten Sendungen kann daraus ein realer Kostenfaktor werden.
Die eigentliche Überraschung
Ein Paket nicht abzuholen kostet den Empfänger bei der Post zunächst nichts.
Jemand bezahlt trotzdem.
In der Regel ist es der Absender.
Und wenn am Ende weder Empfänger noch Absender die Sendung übernehmen wollen, kann die Post sie nach ihren Bedingungen sogar verwerten beziehungsweise entsorgen.
Ein Paket kann also tatsächlich an einen Punkt kommen, an dem es niemand mehr haben will.
Nur kostenlos ist dieser Weg nicht.
Weiterlesen
Recherchestand
24. August 2026. Grundlage sind die aktuellen Angaben und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Post. Einzelne Fristen und Zusatzoptionen können je nach Sendungsart abweichen.
