Zurückgerufen heisst nicht wertlos

Die Banknoten der 8. Serie – unter anderem mit Le Corbusier, Sophie Taeuber-Arp und Alberto Giacometti – wurden per 30. April 2021 zurückgerufen. Sie sind seither kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Aber: Sie können bei der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert umgetauscht werden.

Und zwar ohne Ablaufdatum

Seit einer Gesetzesänderung gilt für die 6. und 8. Banknotenserie eine zeitlich unbeschränkte Umtauschmöglichkeit. Wer also in einer alten Schublade eine echte Note dieser Serien findet, muss nicht in Panik geraten.

Eine alte Tausendernote kann aus dem Verkehr gezogen sein – und trotzdem noch tausend Franken wert sein.

Milliarden liegen noch irgendwo

Ende 2024 waren laut SNB von der 8. Serie noch 67,6 Millionen Banknoten mit einem Gesamtwert von 8,3 Milliarden Franken im Umlauf beziehungsweise ausserhalb der Nationalbank. Von der noch älteren 6. Serie waren es weitere rund eine Milliarde Franken.

Kurz gesagt

Ende 2024 waren von der 8. Banknotenserie noch Noten im Wert von CHF 8,3 Milliarden ausserhalb der SNB.

Was macht die SNB mit alten Noten?

Eingehende Banknoten werden geprüft. Beschädigte und zurückgerufene Noten, die nicht mehr in Umlauf gehören, werden vernichtet. Allein 2024 vernichtete die SNB 30,1 Millionen beschädigte oder zurückgerufene Banknoten mit einem Nominalwert von 2,4 Milliarden Franken.

Papiergeld hat also einen Lebenszyklus

Neue Noten werden ausgegeben, zirkulieren jahrelang, werden beschädigt, ersetzt und irgendwann zurückgerufen. Der Wert steckt dabei nicht im Papier selbst, sondern im Vertrauen und in der gesetzlichen Zusage dahinter.

Was davon wichtig ist

Dieser Beitrag bildet den recherchierten Stand vom 12. August 2026 ab. Preise, Zuständigkeiten und kantonale oder kommunale Regeln können sich ändern. Wo es auf den Einzelfall ankommt, ist die jeweils zuständige Behörde oder Institution massgebend.