Die Bank will Gewissheit
Mit dem Tod wird das Bankguthaben Teil des Nachlasses. Die Bank muss verhindern, dass Geld an Personen ausgezahlt wird, die dazu nicht berechtigt sind. Deshalb kann der Zugriff eingeschränkt werden, sobald die Bank vom Todesfall erfährt.
Der Erbschein wird zum Schlüssel
Der offizielle Erbschein weist aus, wer erbberechtigt ist. Laut ch.ch ist dieses Dokument normalerweise nötig, um über das Erbe zu verfügen – etwa um Geld vom Konto der verstorbenen Person abheben zu können.
Bis ein Erbschein ausgestellt ist, können mehrere Wochen vergehen. Bei Testamenten, mehreren Erben oder unklaren Verhältnissen kann es länger dauern.
Eine Vollmacht löst nicht automatisch alles
Ob und in welchem Umfang eine bestehende Bankvollmacht über den Tod hinaus weiterwirkt, hängt von ihrer Ausgestaltung und von der Bank ab. Auch bei einer Vollmacht kann die Bank zusätzliche Unterlagen verlangen. Wer «die Karte und die PIN» besitzt, hat damit jedenfalls keine automatische rechtliche Berechtigung, Geld zu beziehen.
Ein Erbschein ist normalerweise erforderlich, um über Vermögen auf dem Konto einer verstorbenen Person verfügen zu können.
Rechnungen laufen trotzdem weiter
Miete, Krankenkasse, Strom und andere Verpflichtungen verschwinden mit dem Tod nicht sofort. Gleichzeitig müssen Bestattung und Nachlass organisiert werden. Banken haben deshalb Verfahren für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Todesfall – die konkrete Praxis unterscheidet sich jedoch. Frühzeitig Kontakt mit der Bank aufzunehmen ist sinnvoller, als einfach weiter das E-Banking der verstorbenen Person zu benutzen.
Das Konto ist am Ende nur ein Teil des Erbes
Neben Guthaben gehören auch Wertschriften, Schulden und weitere Vermögenswerte zum Nachlass. Bevor Erben frei verfügen, muss also klar sein, wer erbt – und ob das Erbe überhaupt angenommen wird.
Was davon wichtig ist
Dieser Beitrag bildet den recherchierten Stand vom 12. August 2026 ab. Preise, Zuständigkeiten und kantonale oder kommunale Regeln können sich ändern. Wo es auf den Einzelfall ankommt, ist die jeweils zuständige Behörde oder Institution massgebend.