Es gibt keinen Schweizer Einheitssarg

Das Bestattungswesen wird in der Schweiz stark durch Kantone und Gemeinden geregelt. Deshalb gibt es keine landesweit identische Bauanleitung dafür, was ein Sarg exakt erfüllen muss. Relevant sind insbesondere Material, Stabilität, Transportfähigkeit und die Anforderungen von Friedhof oder Krematorium.

Bern formuliert das Prinzip ziemlich klar

Die Berner Bestattungsgesetzgebung verlangt bei Sarg- und Urnenmaterial umweltverträgliche Materialien, die Verwesung und Abbau möglichst wenig behindern. Das ist ein guter Hinweis auf die Logik hinter den Vorschriften: Ein Sarg muss nicht luxuriös sein. Er muss für Bestattung, Transport und gegebenenfalls Kremation geeignet sein.

Der ungewöhnlichste Teil am eigenen Sarg ist vielleicht nicht das Bauen – sondern sich vorher mit dem eigenen Tod zu beschäftigen.

Selbstbau ist mehr als sechs Bretter

Ein Sarg wird bewegt, getragen, verladen und möglicherweise gekühlt oder kremiert. Er muss deshalb stabil genug sein, darf keine problematischen Materialien enthalten und muss in die technischen Abläufe passen. Beschläge, Lacke, Kunststoffe oder Metallteile können je nach Krematorium relevant sein.

Kurz gesagt

Bestattungsregeln sind kantonal und kommunal. In Bern muss Sargmaterial umweltverträglich sein und Verwesung sowie Abbau möglichst wenig behindern.

Das Spannende: Die Idee existiert längst

Selbst einen Sarg zu bauen, ist keineswegs nur eine theoretische Frage. In Bern wurden im Rahmen von Veranstaltungen rund um Palliative Care bereits Sargbau-Angebote angekündigt. Der selbst gebaute Sarg kann damit auch Teil einer bewussten Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebensende sein.

Vor dem Sägen: fragen

Wer tatsächlich einen Sarg selbst bauen möchte, sollte zuerst die zuständige Gemeinde, den Friedhof, das Krematorium oder ein Bestattungsunternehmen kontaktieren. Zehn Minuten Abklärung sind deutlich angenehmer als die Erkenntnis am Todestag, dass der Sarg technisch nicht akzeptiert werden kann.

Was davon wichtig ist

Dieser Beitrag bildet den recherchierten Stand vom 12. August 2026 ab. Preise, Zuständigkeiten und kantonale oder kommunale Regeln können sich ändern. Wo es auf den Einzelfall ankommt, ist die jeweils zuständige Behörde oder Institution massgebend.