Eine Kuh steht auf der Weide, kaut und schaut, als hätte sie mit der Schweizer Verwaltung wenig zu tun. An ihren Ohren hängt allerdings das Gegenteil: eine amtliche Kennzeichnung. Hinter den gelben Marken steckt ein System, das festhält, wo das Tier geboren wurde und in welchen Betrieben es gelebt hat.
Das schönste Detail daran findet sich in der Anleitung zur Geburtsmeldung. Ob das Kalb Bella, Fiona oder gar nicht benannt wird, ist für die Erfassung freiwillig. Seine Ohrmarkennummer hingegen gehört zu den Pflichtangaben. Auch im Kuhleben gibt es einen Unterschied zwischen Rufnamen und amtlicher Identität.
Bella ist freiwillig. Ihre Nummer nicht.
Wer ein Kalb in der Tierverkehrsdatenbank anmeldet, muss unter anderem seine Ohrmarkennummer, Rasse, Farbe und sein Geschlecht eintragen. Das Geburtsdatum und die Zuordnung zum Muttertier gehören ebenfalls zur Meldung. Die offizielle Anleitung von Identitas hält ausdrücklich fest, dass die Erfassung des Namens freiwillig ist.
Für die Menschen auf dem Hof kann Bella natürlich längst eine Persönlichkeit sein. Eine Datenbank braucht dagegen Angaben, mit denen sich Tiere zuverlässig auseinanderhalten lassen. «Die braune Kuh hinten links» wäre spätestens beim nächsten Betriebswechsel eine ziemlich schlechte Beschreibung.
Die Bürokratie beginnt schon im Kälberstall
Die Kennzeichnung wartet nicht, bis aus dem Kalb eine Milchkuh geworden ist. Nach den technischen Weisungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen müssen Kälber spätestens 20 Tage nach der Geburt mit zwei amtlichen Ohrmarken gekennzeichnet sein, einer an jedem Ohr. Verlassen sie ihren Geburtsbetrieb früher, müssen die Marken bereits vor der Abgabe angebracht werden.
Verliert ein Rind später eine Marke, bekommt es deshalb keine neue Identität. Die Tierhaltenden müssen eine Ersatzmarke mit derselben Nummer beantragen. Das gelbe Kunststoffteil lässt sich ersetzen, ohne dass die bisherige Geschichte des Tieres unter einer neuen Nummer weitergeführt werden muss.
Hinter dem gelben Schild hängt ein Lebenslauf
Die Ohrmarke ist der sichtbare Teil eines viel grösseren Systems: der Tierverkehrsdatenbank, kurz TVD. Sie wird von Identitas im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft betrieben. Laut BLW werden darin seit dem Jahr 2000 sämtliche Geburten, Standortwechsel und Schlachtungen von Tieren der Rindergattung registriert.
So entsteht aus einzelnen Meldungen eine nachvollziehbare Abfolge von Lebensstationen. Bei einer Zugangsmeldung werden beispielsweise das Ankunftsdatum, der Herkunftsbetrieb und die Ohrmarkennummer erfasst. Die Identität des Tieres verbindet diese Angaben miteinander, auch wenn unterwegs die Stalladresse wechselt.
Auch der Aufenthalt auf der Alp wird gemeldet
Eine Kuh verschwindet während des Alpsommers nicht einfach aus diesem System. Die Sömmerungsempfehlungen des BLV für 2026 halten fest, dass die Zu- und Abgänge von Rindern bei Sömmerungsbetrieben an die TVD gemeldet werden müssen. Selbst eine Geburt auf der Alp gehört in die Datenbank.
Zum Alpaufzug gehören damit neben Vieh und Gepäck auch Begleitdokumente und Tierlisten. Das wirkt im ersten Moment wie ein sehr schweizerischer Zusatz zur Bergidylle. Auf einer Alp können jedoch Tiere aus verschiedenen Betrieben zusammentreffen; gerade dann ist es hilfreich, ihre Herkunft und ihre weiteren Wege zu kennen.
Wozu braucht eine Kuh so viel Verwaltung?
Der wichtigste Grund ist die Rückverfolgbarkeit. Tritt eine Tierseuche auf, müssen die zuständigen Stellen möglichst rasch herausfinden können, woher betroffene Tiere kommen und wohin sie gebracht wurden. Das BLV beschreibt Kennzeichnung und Registrierung deshalb als Grundlage für eine wirksame Seuchenbekämpfung.
Man kann sich den Nutzen an einem einfachen Beispiel vorstellen: Wird ein Tier krank, kann seine erfasste Geschichte Hinweise darauf geben, welche früheren Haltungen überprüft werden müssen. Ohne eindeutige Kennzeichnung wäre schon die Frage schwieriger, welches Tier überhaupt gemeint ist. Eine Nummer behandelt zwar keine Krankheit, sie kann aber helfen, die richtigen Spuren zu verfolgen.
Auch für die Lebensmittelsicherheit ist diese Rückverfolgbarkeit wichtig. Die Daten werden laut BLW ausserdem für Aufgaben wie tierbezogene Direktzahlungen genutzt. Hinter dem kleinen Schild am Ohr steckt also sowohl Tiergesundheit als auch ein Stück landwirtschaftlicher Verwaltung.
Die Ohrmarke ist kein Navi
Aus der amtlichen Identität sollte man sich allerdings keine Live-Karte mit wandernden Kuhpunkten vorstellen. Die TVD arbeitet mit erfassten Ereignissen wie Geburt, Zugang oder Schlachtung. Eine gewöhnliche sichtbare Ohrmarke ist eine Kennzeichnung und kein GPS-Sender, der bei jedem Schritt einen neuen Standort meldet.
Die Zugangsmeldung beantwortet beispielsweise, wann ein Tier in welchem Betrieb angekommen ist. Sie sagt nicht, an welchem Grasbüschel es gerade steht. Der Unterschied ist entscheidend: Die erfassten Stationen machen einen Weg nachvollziehbar, bilden aber nicht jede Bewegung auf der Weide ab.
Für den Hof bleibt sie trotzdem Bella
Die amtliche Nummer macht aus einer Kuh kein namenloses Verwaltungsobjekt. Sie sorgt dafür, dass die Informationen über genau dieses Tier auch ausserhalb seines vertrauten Stalls zusammenpassen. Für die Bauernfamilie kann es weiterhin Bella sein, für die Datenbank ist die eindeutige Kennzeichnung entscheidend.
Beim nächsten Spaziergang lohnt sich deshalb ein Blick auf die gelben Ohrmarken. Was wie ein unscheinbares Stück Stallzubehör aussieht, verbindet das Tier mit seiner dokumentierten Geschichte. Bella braucht keinen Termin am Passschalter; ihre amtliche Identität trägt sie bereits mit sich herum.
Weiterlesen
- Warum braucht Emmentaler Heu für seine Löcher?
- Warum heisst die Schweiz international CH – obwohl kein Landesname so beginnt?
Recherche: 21. September 2026. Bild: heftig. · KI-Symbolbild einer Kuh mit Ohrmarken. Es zeigt kein bestimmtes registriertes Tier.
