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Für viele Menschen ist ein Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier nicht einfach ein Tier, sondern ein Familienmitglied. Wenn der gemeinsame Alltag endet, bleibt deshalb manchmal ein ungewöhnlicher Wunsch zurück: auch nach dem Tod am selben Ort zu ruhen.

Bern schafft dafür eine neue Möglichkeit. Auf dem Schosshaldenfriedhof ist ein besonderes Grabfeld «Mensch mit Tier» vorgesehen, in dem die Asche eines Haustiers zusammen mit einem verstorbenen Menschen beigesetzt werden kann.

Gemeinsam im Grab – aber nicht auf dieselbe Art

Die Formulierung «gemeinsam bestattet» klingt zunächst so, als würden Mensch und Tier rechtlich gleich behandelt. Genau das ist jedoch nicht der Fall: Die Bestattung des Menschen bleibt die eigentliche Beisetzung, während die Tierurne als sogenannte Grabbeigabe gilt.

Das Haustier erhält auf diesem städtischen Friedhof also kein eigenständiges Tiergrab. Seine Asche darf nur in einem dafür vorgesehenen Mensch-Tier-Grab beigesetzt werden.

Das Tier muss kremiert sein

Eine der wichtigsten Bedingungen ist eindeutig: Das Haustier muss eingeäschert worden sein. Ein Tierkörper darf auf dem Schosshaldenfriedhof nicht zusammen mit einem Menschen erdbestattet werden.

Die Stadt begründet diese Lösung mit den rechtlichen und hygienischen Vorgaben für öffentliche Friedhöfe. Für die gemeinsame Ruhestätte wird deshalb eine verschlossene Tierurne verwendet.

Fünf Liter setzen die Grenze

Nach den bisher veröffentlichten Detailplänen darf die Tierurne höchstens fünf Liter fassen. Für die Asche vieler Hunde, Katzen, Vögel oder kleiner Heimtiere reicht dieses Volumen aus, für sehr grosse Tiere dagegen nicht.

Der Berner Bereichsleiter Friedhöfe brachte die Grenze gegenüber SRF anschaulich auf den Punkt: Für ein Pferd würde der Platz nicht reichen. Entscheidend ist somit nicht nur die emotionale Beziehung, sondern auch die Grösse der Urne.

Gleichzeitig oder erst später

Die Tierurne kann nach den städtischen Unterlagen gleichzeitig mit dem Menschen ins Grab gegeben werden. Sie darf aber auch später in ein bereits bestehendes Grab auf dem besonderen Grabfeld eingesetzt werden.

Das ist wichtig, wenn ein Haustier seinen Menschen überlebt. Es muss selbstverständlich weiter betreut werden und kann nach seinem natürlichen Tod kremiert und nachträglich in derselben Grabstätte beigesetzt werden.

Und wenn das Tier zuerst stirbt?

Stirbt das Haustier früher, kann seine Asche nach einer Einzelkremation in einer Urne aufbewahrt werden. Bei der späteren Bestattung des Menschen lässt sich dann mit der Friedhofsverwaltung klären, ob die Tierurne gleichzeitig in das vorgesehene Grab gegeben wird.

Wer diesen Wunsch hat, sollte ihn zu Lebzeiten schriftlich festhalten und mit den Angehörigen besprechen. Denn eine Idee im Kopf hilft wenig, wenn später niemand davon weiss oder die nötigen Unterlagen zur Tierurne fehlen.

Sarg oder Menschenurne sind möglich

Die städtische Vorlage sieht das Grabfeld «Mensch mit Tier» sowohl im Zusammenhang mit Sarggräbern als auch mit Urnenthemengräbern vor. Die verstorbene Person muss deshalb nicht zwingend selbst kremiert werden, nur weil die Tierasche in einer Urne beigesetzt wird.

Welche Grabplätze bei der Einführung konkret verfügbar sind und wie sie gestaltet werden, legt die Friedhofsverwaltung fest. Das unterscheidet sich von der allgemeinen Idee, eine Tierurne beliebig in irgendein bestehendes Grab auf einem Berner Friedhof zu legen – erlaubt ist sie nur im ausgewiesenen Bereich.

Warum gerade der Schosshaldenfriedhof?

Der Schosshaldenfriedhof ist mit rund 16 Hektaren die grösste der drei städtischen Friedhofsanlagen Berns. Mit seinen alten Bäumen, Wiesen und unterschiedlichen Grabfeldern ist er zugleich Friedhof, Erinnerungsort und ruhiger Grünraum.

Neue Bestattungsformen werden dort seit Jahren in die bestehende Anlage integriert. Das Mensch-Tier-Grabfeld ist deshalb nicht als separater Tierfriedhof gedacht, sondern als besondere Grabform innerhalb eines öffentlichen Friedhofs für Menschen.

Der politische Weg dauerte Jahre

Die Idee geht auf einen politischen Vorstoss aus dem Jahr 2019 zurück. Im März 2021 erklärte der Berner Stadtrat das Postulat «Mensch mit Tier» für erheblich und gab damit den Auftrag, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Bei der anschliessenden Revision zeigte sich, dass nicht nur diese einzelne Bestattungsform, sondern ein grosser Teil der Friedhofsgesetzgebung modernisiert werden musste. Am 23. April 2026 verabschiedete der Stadtrat das neue Friedhofreglement schliesslich einstimmig.

Die Stadt reagiert auf ein echtes Bedürfnis

Hinter der Neuerung steckt mehr als eine kuriose Idee. Mitarbeitende der Friedhöfe werden nach eigenen Angaben immer wieder von Menschen angesprochen, die ihre letzte Ruhe mit einem geliebten Haustier teilen möchten.

In der Vernehmlassung wurde die Möglichkeit von allen beteiligten Organisationen grundsätzlich begrüsst. Die Stadt entschied sich dennoch für eine zurückhaltende Lösung mit einem klar begrenzten Grabfeld und festgelegten Regeln.

Zürich zeigt, dass das Angebot genutzt wird

Ganz neu ist die gemeinsame Grabstätte in der Schweiz nicht. Auf dem Friedhof Nordheim in Zürich gibt es seit 2021 ein entsprechendes Angebot; laut SRF war 2025 rund ein Viertel der gut 120 Grabstellen belegt oder reserviert.

Am häufigsten werden dort Hunde und Katzen beigesetzt, aber auch Vögel, Hamster und Meerschweinchen kommen vor. Bern übernimmt nicht einfach jedes Detail des Zürcher Modells, erkennt aber dasselbe gesellschaftliche Bedürfnis.

Was kostet die Tierurne im Grab?

Die Vorlage der Stadt hält fest, dass für die Beisetzung einer Tierurne dieselbe Gebühr vorgesehen ist wie für die Beisetzung einer Menschenurne. Dazu können Kosten für die Tierkremation, die Urne, die menschliche Bestattung und die gewählte Grabart kommen.

Eine pauschale Gesamtsumme wäre deshalb irreführend. Wer konkret vorsorgen möchte, sollte sich die aktuellen Gebühren und verfügbaren Grabplätze direkt von der Friedhofsverwaltung bestätigen lassen.

Ein Punkt gehört zwingend in die Vorsorge

Wenn das Haustier den Menschen überlebt, braucht es sofort eine verlässliche Betreuung. Eine gemeinsame Grabstätte beantwortet nicht die Frage, wer das Tier übernimmt, Tierarztkosten bezahlt und bis zu seinem eigenen Tod für ein gutes Zuhause sorgt.

Zu einer seriösen Vorsorge gehören daher zwei getrennte Entscheidungen: die Betreuung des lebenden Tiers und der spätere Umgang mit seiner Asche. Erst zusammen wird aus dem Wunsch nach einer gemeinsamen Ruhestätte ein umsetzbarer Plan.

Die eigentliche Bedeutung

Das neue Grabfeld macht aus einem Haustier keinen Menschen und aus einem Friedhof keinen Tierfriedhof. Es erkennt aber an, dass Bindung nicht an einer biologischen Artengrenze endet und Trauer um ein Tier für viele Menschen sehr real ist.

Die kleine Tierurne neben der menschlichen Bestattung steht damit für einen grossen Gedanken. Wer im Leben über Jahre zusammengehörte, darf in Bern künftig auch am selben Ort erinnert werden.

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