Ein Sarg aus Pappe klingt im ersten Moment nach einer sehr leichten Lösung – vielleicht sogar nach einem gewöhnlichen Versandkarton. Tatsächlich werden solche Särge als tragfähige Behältnisse für Verstorbene konstruiert. Ob sie sich eignen, gilt es vorher abzuklären.
Pappe ist nicht gleich Versandkarton
Ein seriöser Kartonsarg besteht üblicherweise aus mehrlagiger Wellpappe, Wabenplatten oder anderen stabilen Papierverbundstoffen. Form, Boden, Deckel und Griffe müssen so ausgelegt sein, dass der Sarg beim Tragen, Aufbahren und Absenken sicher bleibt. Ein improvisierter Karton erfüllt diese Anforderungen nicht.
Prüfstandards für alternative Särge untersuchen unter anderem, wie stark sich ein Sarg unter Last verformt und ob Boden, Seiten und Griffe standhalten. Für Angehörige ist deshalb entscheidend, nach einer nachvollziehbaren Belastungsprüfung, dem zulässigen Gewicht und der Freigabe durch Bestattungsunternehmen, Friedhof und Krematorium zu fragen.
Würde ist keine Materialfrage
Ein Kartonsarg kann schlicht, farbig bedruckt oder persönlich gestaltet sein. Manche Modelle wirken bewusst naturbelassen, andere sehen auf den ersten Blick kaum anders aus als ein konventioneller Sarg. Ob das als würdevoll empfunden wird, ist eine persönliche und kulturelle Frage – nicht automatisch eine Frage des Preises oder Materials.
Wichtig ist, dass die verstorbene Person sicher eingebettet werden kann und der Sarg zur geplanten Aufbahrung und Zeremonie passt. Wer eine offene Aufbahrung, längere Standzeiten oder besondere Dekorationen wünscht, sollte klären, ob das gewählte Modell dafür vorgesehen ist.
Für die Kremation nur mit Zustimmung
Kartonsärge können grundsätzlich für eine Kremation konstruiert werden. Dafür müssen jedoch nicht nur Stabilität und Handhabung stimmen. Auch Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Griffe und Innenausstattung dürfen beim Verbrennen keine problematischen Stoffe freisetzen oder den technischen Ablauf stören.
Internationale Fachhinweise nennen für Kartonsärge beispielsweise chlorfreie Nassfestmittel und den Verzicht auf PVC, Melamin, Metalle und übermässige Lackierungen. Das ist keine automatische Schweizer Zulassung, zeigt aber, weshalb ein optisch einfacher Sarg technisch genau geprüft werden muss.
In Bern lautet die Antwort derzeit: nein
Für das Krematorium Bern ist die Lage klar: Verstorbene werden dort nur in einem Holzsarg zur Kremation angenommen. Dieser soll aus Weichholz – vorzugsweise Tanne – bestehen und unbehandelt sein. Ein reiner Kartonsarg erfüllt diese Vorgabe nach dem aktuellen Wortlaut nicht.
Auch andernorts können die Regeln enger sein als erwartet. Basel-Stadt verlangt für Bestattung und Kremation Särge aus leicht abbaubarem Holzmaterial beziehungsweise Weichholz. Deshalb sollte ein Kartonsarg niemals gekauft werden, bevor das zuständige Krematorium oder der Friedhof seine Annahme schriftlich bestätigt hat.
Und bei einer Erdbestattung?
Bei der Erdbestattung spricht die biologische Abbaubarkeit zunächst für Papier- und Kartonmaterialien. Gleichzeitig ist Pappe empfindlicher gegenüber Nässe als Holz. Das Modell muss deshalb auch bei Regen, beim Transport über den Friedhof und beim Absenken ins Grab zuverlässig bleiben.
Ob ein Kartonsarg zugelassen wird, richtet sich nach kantonalen und kommunalen Vorgaben sowie dem Reglement des konkreten Friedhofs. Eine schweizweit pauschale Antwort gibt es nicht. Bestattungsunternehmen können die örtlichen Regeln prüfen und den Ablauf mit dem Friedhof koordinieren.
Ist ein Kartonsarg wirklich ökologischer?
Er kann ökologische Vorteile haben: wenig Material, geringes Gewicht, ein hoher Recyclinganteil und eine platzsparende Produktion oder Lieferung können Herstellung und Transport entlasten. Umweltvergleiche zählen Kartonmodelle deshalb häufig zu den günstigeren Optionen – zusammen mit einfachen Massivholzsärgen und, wo erlaubt, Bestattungstüchern.
«Aus Pappe» bedeutet jedoch nicht automatisch «grün». Entscheidend sind Herkunft der Fasern, Klebstoffe, Druckfarben, Beschichtungen, Innenausstattung, Transportwege und Entsorgungsart. Bei einer Kremation kommt zudem der Energiebedarf des gesamten Vorgangs hinzu; der Sarg ist nur ein Teil der Umweltbilanz.
Für wen kann er passen?
Ein Kartonsarg kann zu Menschen passen, die eine schlichte Gestaltung, ein geringes Gewicht oder eine individuell bemalbare Oberfläche wünschen. Auch der Preis kann attraktiv sein, darf aber nicht das einzige Kriterium sein. Ein günstiges, ungeprüftes Modell, das der Friedhof ablehnt, spart am Ende weder Geld noch Nerven.
Vor dem Kauf sollten vier Punkte geklärt sein: Ist das Modell für das Gewicht der verstorbenen Person geprüft? Akzeptiert der Friedhof oder das Krematorium genau dieses Modell? Eignet es sich für Transport und Aufbahrung? Und sind Material, Klebstoffe, Farben sowie Innenausstattung transparent dokumentiert?
Das Fazit: Ein gut konstruierter Kartonsarg kann stabil, würdevoll und ökologisch sinnvoll sein. In der Schweiz entscheidet aber der konkrete Ort mit – und in Bern ist für die Kremation derzeit ausdrücklich ein unbehandelter Weichholzsarg vorgeschrieben.
Recherchestand: 17. Oktober 2026. Bestattungsregeln können sich ändern. Massgebend sind die aktuellen Vorgaben des zuständigen Friedhofs, Krematoriums und Kantons.
Quellen
- Krematorium Bern: Anforderungen an den Sarg bei einer Feuerbestattung
- Krematorium Bern: Fragen und Antworten zur Sargwahl
- Kanton Basel-Stadt: Verordnung über das Bestattungswesen, § 9
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste: Särge und Urnen
- Federation of Burial and Cremation Authorities: Environmental Coffins Guidance
- Planet Mark: Environmental impact of funerals
