Gefängnis kostet vor allem Personal
Ein Haftplatz ist nicht einfach ein Zimmer mit Gitter. Rund um die Uhr braucht es Aufsicht, Sicherheit, Verpflegung, Gebäudeunterhalt, Administration, Gesundheitsversorgung, Arbeitsangebote und Betreuung. Deshalb liegen die tatsächlichen Vollzugskosten weit über dem, was Essen und Zelle allein kosten würden.
Eine Zahl gibt es nicht
Die Kosten unterscheiden sich nach Kanton, Anstalt und Vollzugsform. Normalvollzug, Untersuchungshaft, Jugendvollzug, Massnahmenvollzug oder psychiatrisch-forensische Unterbringung sind finanziell kaum direkt vergleichbar.
300 bis 400 Franken als Grössenordnung
In parlamentarischen Unterlagen wird für normale Haft eine durchschnittliche Grössenordnung von etwa 300 bis 400 Franken pro Tag genannt. Bereits ältere offizielle Angaben zur JVA Pöschwies nannten für eine Normalvollzugsabteilung 301 Franken pro Tag. Spezialsettings können deutlich teurer sein.
In politischen Unterlagen wird für normalen Strafvollzug häufig eine Grössenordnung von rund CHF 300–400 pro Tag und Person genannt.
Bern zeigt die Spannweite
Die Kostgeldlisten des Kantons Bern machen sichtbar, wie unterschiedlich Vollzugsformen bepreist werden. Halbgefangenschaft liegt erheblich tiefer, Jugendvollzug oder fürsorgerische Unterbringung deutlich höher. Das sind Kostgelder zwischen Behörden und Institutionen – nicht einfach eine Rechnung, die der Insasse jeden Abend erhält.
Wer bezahlt?
Grundsätzlich trägt der für den Vollzug zuständige Staat beziehungsweise Kanton die Vollzugskosten. In bestimmten Vollzugsformen können sich verurteilte Personen an Kosten beteiligen. Auch persönliche Auslagen bleiben ein separates Thema.
Eine teure Form von Sicherheit
Die hohen Beträge erklären sich nicht durch Komfort. Sie entstehen, weil Freiheitsentzug eine staatliche Aufgabe mit hohen Sicherheits-, Rechts- und Betreuungspflichten ist.
Was davon wichtig ist
Dieser Beitrag bildet den recherchierten Stand vom 12. August 2026 ab. Preise, Zuständigkeiten und kantonale oder kommunale Regeln können sich ändern. Wo es auf den Einzelfall ankommt, ist die jeweils zuständige Behörde oder Institution massgebend.