Veröffentlicht

Ein Herzschrittmacher ist klein, unscheinbar und für viele Menschen jahrelang lebenswichtig. Nach dem Tod stellt sich deshalb eine ungewöhnliche Frage: Was passiert eigentlich mit dem Gerät?

Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf die Bestattungsart, das Gerät und den Ort an.

Der Herzschrittmacher bleibt zunächst im Körper

Nach dem Tod wird ein implantierter Herzschrittmacher nicht automatisch entfernt. Er befindet sich weiterhin dort, wo er während des Lebens eingesetzt wurde. Für die weiteren Schritte ist deshalb wichtig, dass bekannt ist, ob überhaupt ein Herzschrittmacher oder ein anderes batteriebetriebenes Implantat vorhanden ist.

Besonders relevant wird das bei einer Feuerbestattung.

Vor der Kremation wird er meist entfernt

Das Krematorium Bern formuliert es sehr deutlich: Batteriebetriebene Implantate wie Herzschrittmacher sollen vor der Einäscherung entfernt werden.

Auch die Stadt Bern hält in ihrer Wegleitung für Todesfälle fest, dass implantierte Herzschrittmacher oder Defibrillatoren vor der Kremation entfernt werden müssen.

Der Grund ist nicht der Herzschrittmacher als solcher, sondern vor allem die darin verbaute Batterie und das geschlossene Gehäuse.

Bei den hohen Temperaturen einer Kremation können batteriebetriebene oder unter Druck stehende Implantate gefährlich werden. Offizielle britische Kremationsrichtlinien weisen ausdrücklich darauf hin, dass solche Geräte bei der Einäscherung explodieren und dabei den Ofen beschädigen oder Mitarbeitende gefährden können.

Was im Alltag kaum auffällt, wird im Krematorium zum Sicherheitsfaktor: Im Brustkorb steckt ein elektronisches Gerät mit Batterie.

Und bei einer Erdbestattung?

Hier wird es interessanter.

Die Leitlinie des Kantonsarztamts Bern empfiehlt die Entfernung von Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren auch vor einer Erdbestattung.

Die Begründung ist eine andere als bei der Kremation: Elektronische Medizinprodukte gelten als Abfall und sollen möglichst umweltverträglich entsorgt werden.

Das Krematorium Baden nennt denselben Gedanken und weist darauf hin, dass Herzschrittmacher nicht biologisch abbaubar sind.

Das bedeutet allerdings nicht, dass in der ganzen Schweiz überall exakt dieselbe Praxis gilt. Zuständigkeiten und Abläufe können sich regional unterscheiden.

Wer darf einen Herzschrittmacher nach dem Tod entfernen?

Im Kanton Bern gilt grundsätzlich: Die Entfernung eines Herzschrittmachers oder implantierbaren Defibrillators ist Sache eines Arztes oder einer Ärztin.

Es gibt jedoch eine ausdrücklich geregelte Ausnahme für Bestatterinnen und Bestatter. Das Kantonsarztamt akzeptiert die Entfernung durch entsprechend geschulte Bestattungsfachpersonen, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind.

  • eine entsprechende Weiterbildung an der Universitätsklinik für Kardiologie des Inselspitals Bern,
  • grundsätzlich eine schriftliche Einwilligung der zuständigen Angehörigen, Erben oder Vertretung,
  • und die fachgerechte Entsorgung des entfernten Geräts.

Die Leitlinie erwähnt zudem eine Ausnahme: kabellose Herzschrittmacher.

Ein Defibrillator ist nicht einfach nur ein Herzschrittmacher

Implantierbare Defibrillatoren – sogenannte ICDs – sehen einem Herzschrittmacher teilweise ähnlich, können aber zusätzlich elektrische Schocks abgeben.

Das macht den Umgang nach dem Tod besonders sensibel.

Internationale medizinische Sicherheitsrichtlinien warnen davor, einen noch aktiven ICD ohne vorherige fachgerechte Deaktivierung zu entfernen. Beim Manipulieren oder Durchtrennen einer Leitung kann das Gerät einen elektrischen Schock auslösen.

Deshalb gilt: Bei Unsicherheit darüber, welches Implantat vorhanden ist, muss die Situation vor einer Entfernung medizinisch geklärt werden.

Was passiert mit dem entfernten Gerät?

Ein entfernter Herzschrittmacher landet nicht einfach im normalen Abfall.

Die Berner Leitlinie verlangt eine sachgerechte Entsorgung und weist darauf hin, dass Geräte teilweise bei Spitälern mit kardiologischer Abteilung abgegeben werden können.

Das Krematorium Bern beschreibt auch, was mit anderen medizinischen Implantaten geschieht: Magnetische Teile werden nach der Kremation aus der Asche entfernt, Edelmetalle werden rezykliert; der Erlös fliesst dort an eine gemeinnützige Institution.

Ein Herzschrittmacher wird aufgrund seiner Batterie jedoch möglichst vorher entfernt.

Werden Herzschrittmacher wiederverwendet?

Diese Frage taucht immer wieder auf. Technisch können einzelne gebrauchte Geräte noch Restlaufzeit besitzen.

Für den normalen Schweizer Bestattungsablauf ist eine Wiederverwendung aber nicht vorgesehen. Entscheidend ist zunächst die sichere Entfernung und fachgerechte Entsorgung beziehungsweise Rückgabe an eine geeignete Stelle.

Ob ein explantiertes Gerät zu Analyse-, Forschungs- oder anderen medizinischen Zwecken weiterverwendet wird, hängt von den beteiligten medizinischen Institutionen und deren Vorgaben ab.

Und was ist mit ganz neuen, kabellosen Geräten?

Nicht jeder moderne Herzschrittmacher sitzt heute noch als kleines Aggregat unter der Haut mit Elektroden zum Herzen.

Es gibt sogenannte leadless pacemakers, also kabellose Herzschrittmacher, die direkt im Herzen sitzen. Die Berner Leitlinie nimmt solche Geräte ausdrücklich von ihrer allgemeinen Empfehlung zur Entfernung aus.

Das zeigt, warum die einfache Frage «Hat die Person einen Herzschrittmacher?» inzwischen nicht immer genügt. Entscheidend kann auch sein, welcher Typ implantiert wurde.

Was Angehörige davon überhaupt mitbekommen

In vielen Fällen sehr wenig.

Ist bekannt, dass ein batteriebetriebenes Implantat vorhanden ist, wird die notwendige Organisation normalerweise zwischen medizinischen Stellen, Bestattungsunternehmen und Krematorium beziehungsweise Friedhof geklärt.

Für Angehörige bedeutet das vor allem: Informationen über Implantate sollten weitergegeben werden, wenn sie bekannt sind – etwa aus einem Implantatausweis oder aus medizinischen Unterlagen.

Der technische Vorgang selbst muss nicht zum zusätzlichen Problem in einer ohnehin belastenden Situation werden.

Die überraschende Antwort

Nach dem Tod verliert ein Herzschrittmacher zwar seine medizinische Aufgabe – aber noch nicht seine praktische Bedeutung.

Vor einer Kremation kann er zum Sicherheitsrisiko werden. Bei einer Erdbestattung spielt zusätzlich die umweltgerechte Entsorgung eine Rolle. Und bei einem implantierbaren Defibrillator muss sogar bedacht werden, dass das Gerät nach dem Tod noch einen elektrischen Schock abgeben kann.

Ein winziges Gerät, das im Leben kaum sichtbar war, gehört deshalb auch nach dem Tod noch zu den Dingen, um die sich jemand kümmern muss.

Weiterlesen

Wie der weitere Ablauf bei einer Feuerbestattung aussieht, erklären wir hier: Was passiert eigentlich bei einer Kremation?

Recherchestand

20. August 2026. Der Artikel beschreibt insbesondere die Praxis und Leitlinien im Kanton Bern. Verfahren können sich je nach Kanton, Krematorium und Implantat unterscheiden.