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Körperspende klingt zunächst wie eine Variante der Organspende.

Tatsächlich ist sie etwas vollkommen anderes.

Der Körper wird nicht unmittelbar zur Transplantation verwendet. Er geht an ein anatomisches Institut und dient dort der medizinischen Ausbildung, der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten und teilweise der Forschung.

Was danach passiert, ist genau geregelt – und kann mehrere Jahre dauern.

Es beginnt lange vor dem Tod

Eine Körperspende lässt sich nicht einfach nach dem Tod durch Angehörige beschliessen.

Am Beispiel der Universität Bern braucht es eine persönliche «Letztwillige Verfügung», die beim Institut für Anatomie hinterlegt wird.

Das Formular muss eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beglaubigung ist in Bern nicht erforderlich.

Die Universität empfiehlt ausserdem, Hausarzt, behandelnde Ärzte und Angehörige über den Wunsch zu informieren.

Denn im Todesfall muss alles relativ schnell gehen.

Die Universität muss den Körper trotzdem nicht übernehmen

Eine unterschriebene Verfügung ist keine Garantie.

Das anatomische Institut entscheidet erst im konkreten Todesfall endgültig, ob eine Körperspende angenommen werden kann.

Die Universität Bern nennt unter anderem mögliche Ablehnungsgründe wie:

  • bestimmte schwere Infektionskrankheiten
  • offene Wunden
  • kürzlich erfolgte Operationen mit noch nicht ausgeheilten Narben
  • vorausgegangene Organentnahmen für eine Organspende
  • Amputationen
  • starkes Übergewicht
  • Suizid
  • einen zu langen Zeitraum seit dem Tod
  • fehlende Kapazität am Institut

Die Regeln unterscheiden sich zwischen den Universitäten. Entscheidend ist deshalb immer die Verfügung und das Merkblatt des gewählten Instituts.

Im Todesfall muss es schnell gehen

Nach Eintritt des Todes wird zunächst – wie bei jedem Todesfall – eine Ärztin oder ein Arzt benötigt, um den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen.

Danach sollen Angehörige, Heim oder Spital das anatomische Institut möglichst sofort informieren.

Die Universität Bern organisiert den Transport selbst über ein von ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen.

Der Körper soll möglichst rasch ins Institut gebracht werden, damit die Konservierung erfolgen kann. Eine längere Aufbahrung ist deshalb nach Möglichkeit zu vermeiden.

Auch die Universität Zürich verlangt eine möglichst schnelle Überführung; falls ein Transport nicht sofort möglich ist, soll der Körper gekühlt werden.

Was geschieht im Anatomischen Institut?

Der Körper wird konserviert.

Das bedeutet, dass der natürliche Zersetzungsprozess so weit verlangsamt beziehungsweise gestoppt wird, dass anatomische Untersuchungen und Lehrveranstaltungen über einen langen Zeitraum möglich sind.

Die Universität Bern beschreibt praktische Anatomiekurse als einen zentralen Teil der medizinischen Ausbildung.

Studierende lernen dabei Körperregionen, Organe, Nerven, Gefässe und andere Strukturen nicht nur aus Büchern oder digitalen Modellen kennen, sondern direkt am menschlichen Körper.

Darüber hinaus werden Körper für Operationskurse von angehenden Fachärztinnen und Fachärzten verwendet.

So können etablierte Operationstechniken trainiert und neue Verfahren untersucht werden, bevor sie später bei lebenden Patienten eingesetzt werden.

Wie lange bleibt ein gespendeter Körper dort?

Das kann sehr lange sein.

Die Universität Bern weist darauf hin, dass ein Körper mehrere Jahre in der Anatomie verbleiben kann.

Die Universität Zürich nennt es noch konkreter: Dort kann die Zeit von der Aufnahme bis zur Kremation von 24 Stunden bis zu mehreren Jahren reichen. Im Durchschnitt sei mit zwei bis vier Jahren zu rechnen.

Für Angehörige bedeutet das:

Die spätere Kremation und Beisetzung können weit nach dem eigentlichen Todesfall stattfinden.

Bleibt der Körper vollständig?

Nicht zwingend.

In Bern können Spender ausdrücklich zustimmen, dass einzelne Organe oder Körperteile für wissenschaftliche und anatomische Präparate zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden dürfen.

Auch ein Austausch von Körpern oder anatomischen Präparaten mit anderen anatomischen Instituten oder Forschungseinrichtungen ist möglich, wenn die spendende Person dies erlaubt hat.

Das geschieht also nicht automatisch.

Die Zustimmung wird bereits in der Verfügung geregelt.

Was passiert danach?

Nach Abschluss der vorgesehenen Studien wird der Körper kremiert.

Bei der Universität Bern wird die Asche anschliessend im Gemeinschaftsgrab des Instituts auf dem Bremgartenfriedhof in Bern beigesetzt.

Die Universität Zürich bietet je nach Verfügung andere Möglichkeiten: Dort kann die Asche beispielsweise im Ehrengrab der Universität auf dem Friedhof Nordheim beigesetzt oder an bezeichnete Personen übergeben werden.

Die konkreten Wünsche werden deshalb bereits zu Lebzeiten festgehalten.

Gibt es überhaupt eine Trauerfeier?

Ja – allerdings anders als bei einer normalen Bestattung.

Die Universität Bern veranstaltet einmal jährlich eine ökumenische Gedenkfeier.

Dazu werden Angehörige oder Freunde eingeladen, die in der letztwilligen Verfügung genannt wurden. Auch Studierende nehmen teil.

Die Feier soll die Menschen würdigen, die ihren Körper für die medizinische Ausbildung zur Verfügung gestellt haben.

Eine Körperspende endet damit nicht anonym in einem Labor.

Zumindest institutionell gehört die Erinnerung ausdrücklich zum Ablauf.

Wer bezahlt Transport und Kremation?

Bei der Universität Bern übernimmt das Institut innerhalb der Schweiz unter anderem die Kosten für:

  • den Transport vom Sterbeort zum Institut
  • die Konservierung
  • den Sarg
  • die spätere Kremation
  • die Beisetzung der Asche im Gemeinschaftsgrab

Eine zusätzliche finanzielle Entschädigung für den Spender oder die Angehörigen gibt es nicht.

Körperspende ist also keine bezahlte «Spende».

Sie ist tatsächlich eine unentgeltliche Verfügung über den eigenen Körper nach dem Tod.

Körperspende ist nicht Organspende

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Bei einer Organspende geht es um die Entnahme transplantierbarer Organe oder Gewebe für andere Patienten.

Bei der Körperspende wird der Körper als Ganzes für Lehre und Forschung überlassen.

Beides kann sich sogar gegenseitig ausschliessen: Die Universität Bern nennt vorausgegangene Operationen, bei denen Organe zur Transplantation entnommen wurden, ausdrücklich als möglichen Ablehnungsgrund für die Körperspende.

Wer beide Möglichkeiten erwägt, sollte deshalb frühzeitig klären, welcher Wunsch im Todesfall Vorrang haben soll.

Die eigentliche Überraschung

Die meisten Menschen verbinden einen Todesfall mit einer relativ kurzen Zeitspanne:

Tod, Abschied, Bestattung.

Bei einer Körperspende kann dieser Ablauf völlig anders aussehen.

Zwischen Tod und endgültiger Kremation können Jahre liegen.

In dieser Zeit wird aus dem verstorbenen Menschen kein namenloses «Anschauungsobjekt», sondern eine Grundlage dafür, dass zukünftige Ärztinnen und Ärzte den menschlichen Körper verstehen und operative Verfahren lernen.

Es ist vermutlich eine der ungewöhnlichsten Entscheidungen, die ein Mensch für die Zeit nach seinem Tod treffen kann.

Und eine, deren Wirkung erst beginnt, wenn das eigene Leben bereits beendet ist.

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