Rund 1500 Menschen leben in Büsingen am Hochrhein, bezahlen häufig mit Schweizer Franken und haben eine Schweizer Postleitzahl. Trotzdem wählen sie in Deutschland, gehören zum Landkreis Konstanz und wohnen rechtlich auf deutschem Staatsgebiet.
Das Dorf ist vollständig von der Schweiz umschlossen und besitzt keine Landverbindung zum übrigen Deutschland. Auf nur 7,62 Quadratkilometern treffen deshalb zwei Staaten, zwei Währungen und erstaunlich viele Sonderregeln aufeinander.
Büsingen ist gleichzeitig Exklave und Enklave
Aus deutscher Sicht ist Büsingen eine Exklave, weil ein abgetrennter Teil des Staatsgebiets ausserhalb des deutschen Kernlandes liegt. Aus Schweizer Sicht ist derselbe Ort eine Enklave, weil er rundherum von Schweizer Gebiet eingeschlossen wird.
Politisch gehört die Gemeinde zu Baden-Württemberg und zum Landkreis Konstanz. Wer das Dorf auf dem Landweg aus Deutschland erreichen will, muss jedoch zwangsläufig zuerst Schweizer Boden betreten.
Drei Kantone umschliessen das Dorf
Nördlich und östlich grenzt Büsingen vor allem an den Kanton Schaffhausen. Südlich bildet der Rhein die Grenze zu Gebieten der Kantone Zürich und Thurgau, sodass gleich drei Schweizer Kantone an der besonderen Lage beteiligt sind.
Zwischen Büsingen und dem deutschen Kerngebiet liegt an der schmalsten Stelle nur ein relativ kurzer Streifen Schweizer Land. Politisch bleibt diese Lücke dennoch vollständig wirksam, egal wie klein sie auf der Karte aussieht.
Die Grenze ist ein Erbe alter Herrschaften
Die heutige Form entstand lange bevor Deutschland und die Schweiz ihre modernen Grenzen erhielten. Herrschaftsrechte, Besitzwechsel und Verträge hinterliessen in der Region ein kompliziertes Mosaik, das nicht überall zu einer glatten Grenzlinie passte.
1810 kam Büsingen zum Grossherzogtum Baden und blieb später mit Baden Teil des Deutschen Reiches. Die umliegenden Gebiete gehörten dagegen zur Schweiz, wodurch aus dem Dorf dauerhaft eine deutsche Insel wurde.
1918 wollten 96 Prozent zur Schweiz
Nach dem Ersten Weltkrieg versuchten die Einwohnerinnen und Einwohner, ihre geografische Realität auch politisch abzubilden. Bei einer Abstimmung im Jahr 1918 sprachen sich nach Angaben der Gemeinde 96 Prozent für eine Eingliederung in die Schweiz aus.
Der überwältigende Wunsch genügte allerdings nicht, denn Grenzverschiebungen brauchen die Zustimmung der beteiligten Staaten. Die Schweiz konnte Deutschland kein passendes Gebiet zum Tausch anbieten, und Büsingen blieb deutsch.
1964 fanden beide Staaten einen Kompromiss
Deutschland und die Schweiz unterzeichneten am 23. November 1964 einen Staatsvertrag über die besondere Situation. Er trat am 4. Oktober 1967 in Kraft und regelte zahlreiche praktische Fragen, ohne die politische Grenze zu verschieben.
Gleichzeitig wurde der winzige Verenahof, eine weitere deutsche Exklave in der Nachbarschaft, der Schweiz überlassen. Büsingen blieb dagegen bei Deutschland, erhielt aber einen Sonderstatus, der den Alltag an seine Lage anpasste.
Zollrechtlich gehört Büsingen zur Schweiz
Der Staatsvertrag bezog Büsingen in das Schweizer Zollgebiet ein. Bei Waren und vielen wirtschaftlichen Abläufen werden die Büsinger deshalb grundsätzlich wie Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz behandelt.
Damit bildet das Dorf aus deutscher Sicht ein Zollausschlussgebiet, obwohl es deutsches Staatsgebiet bleibt. Die politische Landkarte sagt Deutschland, während die zollrechtliche Karte an dieser Stelle Schweiz sagt.
Der Euro ist offiziell, der Franken alltäglich
Rechtlich ist Büsingen deutsches Währungsgebiet, weshalb der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel ist. In der Praxis spielt der Schweizer Franken eine besonders grosse Rolle, weil viele Menschen in der Schweiz arbeiten und dort ihren Alltag erledigen.
Geschäfte und Restaurants sind deshalb stark auf Schweizer Kundschaft und Schweizer Geld ausgerichtet. An der Kasse kann sich das Dorf schweizerisch anfühlen, obwohl eine deutsche Gemeinde die örtliche Verwaltung führt.
Sogar die Post hat zwei Antworten
Für deutsche Sendungen lautet die Postleitzahl D-78266, zusätzlich besitzt der Ort die Schweizer Postleitzahl CH-8238. Beide Angaben beschreiben dasselbe Dorf, führen Briefe und Pakete aber über unterschiedliche nationale Systeme.
Auch auf Formularen wird die einfache Frage nach dem Land dadurch überraschend kompliziert. Wohnort und Staatsgebiet sind deutsch, die wirtschaftliche Umgebung und viele tägliche Wege richten sich jedoch zur Schweiz aus.
Das Kennzeichen BÜS ist ein sichtbarer Sonderfall
Autos aus Büsingen tragen nicht einfach das im Landkreis Konstanz übliche Kennzeichen KN. Für sie gibt es das eigene Unterscheidungszeichen BÜS, das den besonderen zollrechtlichen Status der Fahrzeuge erkennbar macht.
Das kleine Kürzel ist auf deutschen Strassen entsprechend selten. Im Grenzraum erfüllt es aber einen praktischen Zweck, weil Behörden ein Büsinger Fahrzeug sofort von einem gewöhnlichen deutschen Fahrzeug unterscheiden können.
Auch bei der Polizei gelten fein gezogene Linien
Für die normale öffentliche Sicherheit bleiben grundsätzlich die deutschen Behörden zuständig. Der Staatsvertrag erlaubt Schweizer Stellen jedoch bestimmte Aufgaben, etwa bei Zollangelegenheiten oder Verstössen, die mit dem Schweizer Wirtschaftsraum verbunden sind.
Die Grenze verläuft dadurch nicht nur an 122 markierten Grenzsteinen rund um die Gemeinde. Sie zieht sich auch durch Zuständigkeiten, Vorschriften und Behördenwege, die beide Staaten miteinander abstimmen müssen.
Der Alltag orientiert sich nach Schaffhausen
Die Schweizer Stadt Schaffhausen liegt nur wenige Kilometer entfernt und ist für Arbeit, Einkauf und Dienstleistungen viel näher als viele deutsche Zentren. Der Rhein verbindet Büsingen zudem landschaftlich und gesellschaftlich eng mit seinen Schweizer Nachbarn.
Die Staatsgrenze bleibt trotzdem real, besonders wenn Waren zwischen dem Schweizer Zollgebiet und dem übrigen Deutschland bewegt werden. Für Personen wirkt die Fahrt heute meist unspektakulär, doch wirtschaftlich zählt weiterhin, auf welcher Seite der Zollgrenze man sich befindet.
Deutsch und schweizerisch sind kein Widerspruch
Büsingen zeigt, dass Staatsgebiet, Wirtschaftsraum und Lebensgefühl nicht zwingend dieselbe Linie auf der Karte teilen. Die Einwohnerinnen und Einwohner leben mit deutschen politischen Rechten und einer Schweizer Alltagsumgebung.
Der Sonderstatus löst viele praktische Probleme, schafft aber zugleich neue Ausnahmen. Was anderswo mit einer einzigen Postleitzahl, Währung oder Behörde erledigt ist, kann hier eine grenzüberschreitende Antwort verlangen.
Die eigentliche Pointe
Büsingen ist nicht halb deutsch und halb schweizerisch. Es ist vollständig deutsch und zugleich vollständig vom Schweizer Gebiet umschlossen, während es zollrechtlich bewusst in die Schweiz integriert wurde.
Genau deshalb ist das Dorf mehr als eine Kuriosität auf der Landkarte. Es beweist, dass Grenzen nicht nur trennen, sondern mit genügend Regeln auch erstaunlich präzise miteinander verschachtelt werden können.