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Eine Landesgrenze wirkt wie das Unbeweglichste, was Menschen zeichnen können. Sie steht in Verträgen, erscheint auf jeder Karte und trennt an einem einzigen Punkt zwei unterschiedliche Rechtsordnungen.

In den Schweizer Alpen stimmt dieses Bild nur teilweise. Dort kann sich die Grenze verschieben, weil ein Gletscher schmilzt, ein Fluss sein Bett verändert oder ein Bergsturz einen ganzen Gipfel neu formt.

Die Grenze ist nicht überall eine Linie zwischen Steinen

Die Schweizer Aussengrenze ist rund 1’935 Kilometer lang. Ein Teil davon wird mit mehr als 7’000 Grenzsteinen markiert und durch gerade Linien zwischen festgelegten Punkten beschrieben.

Ein grosser Teil folgt jedoch der Landschaft: Seen, Flüsse, Bäche und Bergkämme bestimmen den Verlauf. Im Hochgebirge ist häufig die Wasserscheide entscheidend – also jene Linie, von der Wasser in zwei verschiedene Richtungen abfliesst.

Auf der einen Seite fliesst ein Regentropfen vielleicht zur Rhone, auf der anderen Richtung Po. Genau zwischen diesen beiden Wegen liegt dann die Staatsgrenze.

Auf einem Gletscher kann diese Linie wandern

Fester Fels verändert seine Form normalerweise nur sehr langsam. Ein Gletscher dagegen wird dünner, zieht sich zurück und legt neue Felsrücken frei. Dadurch kann sich auch die höchste Linie verändern, von der das Schmelzwasser nach Norden oder Süden abfliesst.

Wo die Grenze dynamisch durch diese Wasserscheide definiert ist, folgt sie den morphologischen Veränderungen. Der Strich auf der Karte muss deshalb gelegentlich der Realität im Gelände angepasst werden – nicht umgekehrt.

Am Theodulgletscher waren es bis zu 150 Meter

Ein besonders anschauliches Beispiel liegt am Furggsattel oberhalb von Zermatt. Zwischen 1940 und 2000 sank die Oberfläche des Theodulgletschers so stark ab, dass die Wasserscheide schliesslich auf dem freigelegten Fels verlief.

Nach Angaben von swisstopo verschob sich der relevante Grenzverlauf dadurch um 100 bis 150 Meter. Im Jahr 2000 wurde die Grenze angepasst. Eine Sesselbahnstation, die zuvor Italien zugeordnet worden war, befand sich danach auf Schweizer Gebiet.

Das ist keine geografische Spielerei. Sobald eine Station, Hütte oder technische Anlage die Seite wechselt, stellen sich reale Fragen: Welches Land ist für die Infrastruktur zuständig? Wo werden Einnahmen besteuert? Und welche Rettungskräfte tragen bei einem Notfall die Verantwortung?

Nur ein kleiner Abschnitt kann mit dem Eis mitwandern

Die Grenze zwischen der Schweiz und Italien ist insgesamt Hunderte Kilometer lang. Von den 578 Kilometern Wasserscheidelinien zwischen beiden Ländern verlaufen laut swisstopo aber nur ungefähr 40 Kilometer über Schneefelder oder Gletscher.

An den alpinen Grenzen zu Frankreich und Österreich gibt es keine vergleichbaren Gletscherabschnitte, bei denen mit solchen Lageveränderungen gerechnet wird. Dort verläuft die Grenze auf festem Gelände. Ganz unveränderlich ist aber auch Fels nicht.

Ein Bergsturz kann einen Grenzpunkt verschwinden lassen

Im Juni 2023 brach am Fluchthorn an der Grenze zwischen der Schweiz und Österreich rund eine Million Kubikmeter Gestein ab. Der Südgipfel war danach ungefähr 18 Meter tiefer – und die Grenzmarkierung auf dem Grat war verschwunden.

Auch Flüsse können Grenzen verlagern. Wo die Staatsgrenze der natürlichen Flussmitte folgt und das Gewässer nicht in ein starres Bett gezwängt ist, kann ein Hochwasser den Verlauf um mehrere Meter verändern.

Die Natur kennt keine amtliche Vermessung. Sie verschiebt Eis, Wasser und Fels, während die Behörden anschliessend klären müssen, welche Linie rechtlich daraus folgt.

Warum braucht es trotzdem Verhandlungen?

Eine bewegliche natürliche Grenze bedeutet nicht, dass jedes Schmelzwasser-Rinnsal automatisch am nächsten Morgen eine neue politische Karte erzeugt. swisstopo führt die vermessungstechnischen und kartografischen Daten nach, wenn eine Veränderung relevant wird – zum Beispiel, weil eine Konstruktion betroffen ist.

Für jeden Nachbarstaat besteht eine gemeinsame Grenzkommission. Fachleute vermessen das Gelände, vergleichen historische Definitionen und suchen eine Lösung, die beide Länder tragen können.

Genau das geschah in den Gebieten Testa Grigia/Plateau Rosa, Rifugio Carrel und Gobba di Rollin. Eine schweizerisch-italienische Kommission einigte sich 2023 auf einen bereinigten Verlauf. Der Bundesrat genehmigte im September 2024 die Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens.

Kann der Bundesrat die Schweiz einfach kleiner machen?

Nein. Die Landesgrenze definiert das Staatsgebiet und lässt sich nicht nach Laune verschieben. Staatsverträge und das Geoinformationsrecht legen fest, wer entscheiden darf und welches Verfahren gilt.

Bei geringfügigen Grenzbereinigungen kann der Bundesrat ein Abkommen selbstständig abschliessen. Grössere Änderungen des Staatsgebiets benötigen die Zustimmung des Parlaments und können dem fakultativen Referendum unterstehen.

Auch kleine Anpassungen werden mit dem Nachbarland vereinbart. Kein Vermesser kann allein einen Stein versetzen und damit ein Stück Ausland zur Schweiz erklären.

Wird die Schweiz dadurch grösser?

Manchmal verschiebt sich die Fläche auf einer Karte tatsächlich geringfügig. Der praktische Zweck solcher Bereinigungen ist aber kein Landgewinn, sondern eine eindeutige und funktionierende Grenze.

Bei Bauprojekten wurden in der Vergangenheit häufig gleich grosse Flächen ausgetauscht. Bei natürlichen Veränderungen geht es vor allem darum, die vereinbarte Definition – etwa die Wasserscheide – korrekt auf die neue Landschaft zu übertragen.

Die eigentliche Überraschung

Die Schweiz investiert viel Aufwand in eine Linie, die man im Hochgebirge oft nicht einmal sehen kann. Spezialisten steigen zu abgelegenen Grenzpunkten auf, ersetzen Markierungen, vermessen Fels und sprechen danach mit Delegationen des Nachbarlands.

Doch genau diese unsichtbare Linie entscheidet, welches Recht gilt, wer rettet, wer Steuern erhebt und wer eine Anlage unterhält. Grenzen wirken fest, weil Staaten sie sorgfältig pflegen. In Wirklichkeit bewegt sich die Landschaft darunter weiter.

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